Verdienstorden

Verdienstorden des Regionalverbands

Mit dem Verdienstorden ehrt der Regionalverband für das Rheinische- und Bergische Land im Bund Deutscher Karneval e.V. Menschen, die sich in besonderer Weise für den Karneval engagieren. Ausgezeichnet wird herausragendes ehrenamtliches Wirken – sei es in einer angeschlossenen Gesellschaft, im Vorstand, im Präsidium oder durch eine außergewöhnlich lange Mitgliedschaft.

Der Orden wird in zwei Stufen verliehen: Silber und Gold – als sichtbares Zeichen für langjährige Treue und außergewöhnlichen Einsatz.

Zu allen Orden wird eine künstlerisch gestaltete Urkunde verliehen.

Anträge auf Verleihung

Damit wir herausragendes Engagement würdigen können, ist ein vollständig ausgefüllter und ausführlich begründeter Antrag erforderlich.

Der Antrag muss:

  • ausschließlich über das offizielle Antragsformular eingereicht werden,
  • durch die beantragende Gesellschaft erfolgen,
  • spätestens 4 Wochen vor dem geplanten Verleihungstermin bei uns vorliegen.

Bitte achten Sie darauf, die Verdienste der vorgeschlagenen Person detailliert darzustellen – je konkreter die Begründung, desto besser können wir die Leistung würdigen.

Anträge werden vom geschäftsführenden Präsidium geprüft und entschieden.

Kosten

Der Kostenbeitrag ist per Überweisung zu entrichten.

Anspruchsvoraussetzungen

Der Verdienstorden des Regionalverbands wird unter nachstehenden Voraussetzungen verliehen:

Stufe 1 Silber
  • für eine mindestens 11-jährige, ununterbrochene, aktive Mitgliedschaft in einer dem Regionalverband für das Rheinische- und Bergische Land im Bund Deutscher Karneval e.V. angeschlossenen Gesellschaft.
Stufe 2 Gold
  • für eine mindestens 22-jährige Mitgliedschaft in Gesellschaften des Regionalverbands für das Rheinische- und Bergische Land im Bund Deutscher Karneval e.V.
  • für eine mindestens 11-jährige, Tätigkeit im Gesamtvorstand einer dem Regionalverband für das Rheinische- und Bergische Land im Bund Deutscher Karneval e.V. angeschlossenen Gesellschaft oder im Präsidium des Regionalverband für das Rheinische- und Bergische Land im Bund Deutscher Karneval e.V.

Verdienstorden und Abzeichen des BDK

Mit dem Verdienstorden würdigt der Bund Deutscher Karneval e.V. außergewöhnliches ehrenamtliches Engagement – sei es im Präsidium oder in den Ausschüssen des BDK, im Vorstand eines Landes- oder Regionalverbands, in einer angeschlossenen Gesellschaft oder durch eine besonders lange Mitgliedschaft.

Der Orden wird in vier Stufen verliehen: Silber, Gold, Gold mit Brillanten sowie Stern mit Brillanten – als höchste Auszeichnung für gelebte Leidenschaft und jahrzehntelanges Engagement im Karneval.

Anträge auf Verleihungen

Anträge zur Verleihung dieser Orden können ausschließlich über das Mitgliederportal des BDK gestellt werden.

Anträge mit ausführlicher Begründung sind bis spätestens 6 Wochen vor dem vorgesehenen Verleihungstermin zu beantragen. Antragsteller kann nur ein Mitgliedsverein des BDK sein.

Über die Verleihung entscheidet der zuständige Landes- oder Regionalverband und abschließend das geschäftsführende Präsidium des BDK.

Anspruchsvoraussetzungen

Stufe 1 Silber
  • eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
  • eine mindestens 11-jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
  • eine 25 Jahre währende, ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft, wenn innerhalb dieser Zeit eine mindestens 11-jährige Tätigkeit im Vorstand der Gesellschaft nachgewiesen ist,
  • für 30-jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Stufe 2 Gold
  • für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK,
  • für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
  • für 25- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
  • für 40- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Stufe 3 Gold mit Brillanten
  • für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Präsidium oder den Ausschüssen des BDK
  • für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand eines Regionalverbandes,
  • für 40- jährige ununterbrochene aktive Tätigkeit im Vorstand einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft,
  • für 50- jährige Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft.
Stufe 4 Stern mit Brillanten
  • für 60- jährige ununterbrochene Mitgliedschaft in einer dem BDK angeschlossenen Gesellschaft

Regionalverband für das Rheinische- und Bergische Land im Bund Deutscher Karneval e.V.